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Förderungen für e-mobilität 2011

Sobald die Förderrichtlinien für Elektro-fahrrräder (bzw. Pedelecs) 2011 bekannt gegeben werden, veröffentlichen wir diese laufend hier!

Für Privatpersonen:

Wien:

Nun wurde die Förderung in Kooperation mit Wien Energie mit 300.000 Euro für 2011 verlängert. Neu ist die Förderung der Nachrüstung mit einem E-Motor.

Gefördert werden Elektro-Fahrräder, -mopeds und -motorräder mit maximal 300 Euro pro Fahrzeug. Die Förderung ist vorerst auf 1000 Fahrzeuge beschränkt und funktioniert nach dem Prinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

  • Höhe der Förderung: 30 Prozent des Anschaffungswertes, maximal 300 Euro
  • Zeitraum: bis 31. Dezember 2011

Beantragung der Förderung

 

Burgenland:

Für Private 200.- € (max. 30% der Anschaffungskosten.) Befristet bis zum 31.12.2011. Details und Download der Richtlinien und Ansuchen: Hier!

Eisenstadt: 100.- € als Barzuschuss von max. 50 % der Landesförderung. Die Förderrichtlinien finden Sie hier!

Kärnten:

Das Land Kärnten fördert die Anschaffung eines Eektrofahrrad mit zehn Prozent des Kaufpreises, maximal 220 Euro (für heuer ist die Förderung von 400 Elektrofahrrädern vorgesehen.)

Ansonsten fördern in weiterer Linie die Gemeinden. Genauere Informationen finden Sie hier!

Steiermark:

Unbestätigten Gerüchten zufolge soll die Landesförderung im Jahr 2011 weitergeführt werden. Bis 30.4.2011 fördert das Land Steiermark ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen mit 250.-€. Die entsprechenden Richtlinien finden Sie hier - das Antragsformular hier!

Unabhängig davon fördern viele Gemeinden und Gemeindeverbände die e-mobilität. Einen ziemlich umfassenden Überblick der Gemeindeförderungen finden Sie aud der Seite des steirischen Landes-Energie-Vereins. Über ein onlineformular können Sie herausfinden ob und wieviel ihre Gemeinde fördert. Menüpunkt: Förderungen/Gemeindeförderungen.

Beispiele:

Fürstenfeld: Die Gemeinde Fürstenfeld fördert die Anschaffung von Pedelecs mit 125.-€ /pro Fahrzeug und Person.

Zusätzlich können Öko-Strom Bezieher (Öko-Styria-Kunden) von den Stadtwerken Fürstenfeld weitere 70.-€ lukrieren.

Bruck an der Mur: 100.- € pro Elektrofahrrad. Den Förderantrag finden Sie hier!

Raaba: Die Anschaffung von Elektrofahrrädern wird gegen Vorlage der Rechnung einmalig mit € 100,- je Elektrofahrrad gefördert. 
Der Förderzeitraum erstreckt sich bis 31.12.2012.

Die Gemeinden der Energieregion Weiz-Gleisdorf unterstützen gemeinsam mit den Feistritzwerken und den Pichler Werken die Anschaffung von Elektrofahrrädern. Die Gemeinden der Energieregion Weiz-Gleisdorf fördern den Kauf von Elektrofahrrädern mit 100,-- Euro pro Fahrzeug und Person. Antragsteller/innen, die zum Zeitpunkt des Kaufes Bezieher von Strom der Feistritzwerke  bzw. der Pichler Werke sind, erhalten zusätzlich eine Gutschrift auf der nächsten Stromrechnung von 50,-- Euro. Die  Förderung gilt rückwirkend ab  01. Juni 2009 bis auf Widerruf der Fördergeber. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro der Energieregion oder Ihr Gemeindeamt. Das Förderansuchen der Energieregion können Sie hier downloaden.

Niederösterreich:

im Jahr 2011 definitiv keine Förderung, lt. Landesregierung wegen des grossen Erfolges im Jahr 2010 (sic!) nicht verlängert. Gefördert werden nur mehr E-scooter und 2-spurige E-fahrzeuge. 

Klosterneuburg: 100.-€, auch für Nachrüstung. Das Antragsformular gibt es hier!

Ein Überblick über die Gemeindeförderungen in Niederösterreich finden Sie hier.

Oberösterreich:

Dzt. keine Landesförderung! Einzelne Gemeinden fördern hingegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Salzburg:

Keine Landesförderung! Viele Gemeinden fördern hingegen - erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Tirol:

Gemeinden bekommen für ein Elektro-Dienstrad einmalig 300,- EUR gefördert.
Zuständig: Amt der Tiroler Landesregierung  Tel: +43 (0)512 508 409

Für Private gibt es derzeit keine Förderung.

Stadt Lienz

Förderung für neue Elektrofahrräder, 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, max. € 150,--

Vorarlberg:

derzeit keine Landesförderung!

Einzelne Gemeinden fördern die Anschaffung von E-bikes. Z.B.: Im Montafon in Zusammenarbeit mit den Fahrradfachhändlern der Region in den Gemeinden Stallehr, Lorüns, St. Anton, Vandans, Bartholomäberg, Silbertal, Schruns, Tschagguns, St. Gallenkirch und Gaschurn gibt es eine Förderung von 300.-€.

Teilnahmevoraussetzung: Die Elektrofahrräder gemäß STVO ausgestattet sein. Jeder Gemeindebürger kann nur einmal an der Aktion teilnehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Anzahl der geförderten Fahrräder. Die teilnehmenden Gemeinden entscheiden über die Anzahl der geförderten Räder in ihrer Gemeinde. Die Radaktion ist zudem zeitlich begrenzt.

Deweiteren fördern folgenden Gemeinden:

Göfis                    € 100.-, € 50.- für Umrüstung

Laterns                 15% (max. 200.-€)

Meiningen        € 100.-

Raggal   10% (max. 150.-€)

St. Gerold                    10% (max. 150.-€)

Sonntag                       10% (max. 150.-€) 

Thüringerberg               10% (max. 150.-€)

Stadt Bludenz               10% (max. 150.-€)
Informationen über diese Aktion erteilt der Umweltberater der Stadt Bludenz, Walter Zingerle, Tel. 05552-63621-871, walter.zingerle(at)bludenz.at.

 

Erkundigen Sie sich jedenfalls bei ihrer Gemeinde -

viele Gemeinden fördern Elektro-Mobilität!

 

Für Gemeinden, Firmen, Vereine etc.:

Gibt es eine Vielzahl von Förderungen, hier nur eine kleine Auswahl!

klima:aktiv.mobil Sonderaktion Elektrofahrräder

Im Rahmen der klima:aktiv.mobil Förderinitiative für Elektrofahrräder erhalten Betriebe, Gemeinden, Tourismuseinrichtungen und Vereine eine Pauschale von € 400,-  pro Elektrofahrrad, wenn Ökostrom bezogen wird. Für alle anderen Bezieher werden € 200,- pro Elektrofahrrad zur Verfügung gestellt. Es werden Investionen von bis zu 50 Elektrofahrrädern gefördert!


Die Förderabwicklung für die neue Elektrofahrradpauschale erfolgt über das klima:aktiv.mobil Programm des Lebensministeriums und die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung der Fahrräder erforderlich.
Serviceteam Verkehr und Mobilität
T: 01/31631-716,F: 01/31631-104
Weitere Informationen: link

Online Antrag: http://www.umweltfoerderung.at/verkehr

Den download des neuen Radverkehrsleitfadens 2012 finden Sie hier!

Land Niederösterreich

"e-Mobil Wachau Sonderförderung" 

Gefördert wird der Ankauf und das Leasing von Elektrofahrrädern (keine Segways), Elektromopeds und Elektroautos welche entgeltlich und unentgeltlich an Gäste und Kunden im Gebiet des Tourismusverbandes Wachau-Nibelungengau-Kremstal überlassen und von „Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" bzw. Gemeinden angekauft werden.

Bei einspurigen Fahrzeugen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu € 500,- und bei zweispurigen Elektrofahrzeugen auf bis zu € 5.000,-

Die Förderung gilt für Fahrzeuge welche ab 01.01.2010 gekauft wurden und tritt spätestens am 31.12.2011 wieder außer Kraft.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl wir alles tun, um Ihnen möglichst exakte Informationen zu bieten, können wir deren Richtigkeit nicht garantieren.

Aktualisiert am 12.4.2011